Ingenieurbüro Büsch

Änderungsabnahmen nach § 19(3) StVZO

      

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.

Dazu gehören z.Bsp.:

- Räder und/oder Reifen

- Tieferlegung

- Anbau von Spoilern

- Leistungssteigerungen    

- Sonderschalldämpfer          

- Sonderlenkrad

Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem!

Wir haben online über die GTÜ-Zentrale in Stuttgart jederzeit Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Teilegutachten, Bauartgenehmigungen und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen.

Diese Dienstleistung führen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.