Ingenieurbüro Büsch

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO

H-Kennzeichen, 07 er-Kennzeichen

 

Wir können Ihnen an Ihrem mindestens 30 Jahre altem Fahrzeug eine Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung        (H-Kennzeichen) oder eines roten 07 er-Kennzeichen durchführen.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimer zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Mit  diesem  Oldtimergutachten  können  Sie  bei  der  Zulassungstelle das         H-Kennzeichen oder das 07 er-Kennzeichen beantragen.

Diese Dienstleistung führen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.

Benötigen Sie Informationen über Ihren Oldtimer, möchten Sie eine Eigenrecherche in einer umfangreichen Technikdatenbank durchführen?

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