Ingenieurbüro Büsch 

 

     

                  

Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall

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Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden an Ihrem Fahrzeug. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter.

 

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Ing.-Büro Büsch, als qualifiziertes und von Versicherungen unabhängiges Sachverständigen-Büro, erstellt für Sie ein Gutachten über den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden, so dass Sie 100% Schadenersatz geltend machen können.

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Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens sind:

       - Reparaturkosten in €

       - Wiederbeschaffungskosten in €

       - Wertminderung in €

       - Nutzungsausfall in € pro Tag

       - Restwert in €

       - Reparaturdauer in Arbeitstagen

       - Wiederbeschaffungsdauer in Arbeitstagen

       - Mietwagenklasse

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Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden. 

 

Dies können z.Bsp. sein:

 

        - Bergungskosten

        - Abschleppkosten

        - Kfz - Sachverständigenkosten

        - Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung

        - Nutzungsausfallkosten für Ihr Fahrzeug

        - Reparaturkosten für die Instandsetzung Ihres Fahrzeug

        - Wiederbeschaffungskosten für ein Ersatzfahrzeug bei einem Totalschaden

        - Wertminderung für Ihr instandgesetztes Fahrzeug

        - Kosten für beschädigte Kleidung (insbesondere Motorradfahrer)

        - Kosten für Personenschäden

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Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.

Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl und insbesondere eines unabhängigen Sachverständigen.

Aussagen der Versicherung, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung nicht zu beachten, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht auf die Erstellung eines Gutachtens durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter ein.

Vermeiden Sie auf jedem Fall, dass Sie nur einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einholen. Sie haben dann im Streitfall kein beweissicherndes Gutachten und die Ermittlung der Ihnen häufig zustehenden Wertminderung entfällt.

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Die Kosten für die Erstellung des Gutachten werden auf Grundlage der Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug ermittelt. In der Regel wird unsere Rechnung direkt von der jeweiligen Versicherung an unser Büro erstattet. Voraussetzung dazu ist, dass Sie uns bei der Beauftragung eine Sicherungsabtretung unterschreiben.  

  

Um ein Schadengutachten professionell abwickeln zu können, ist es wichtig, auf die neuesten Kalkulationsdaten online zugreifen zu können. Hier setzten wir eine hoch flexible Software-Lösung aus dem Hause Audatex ein. So sind Sie als Geschädigter sicher, dass Ihr Gutachten mit den aktuellsten Daten erstellt wurde..